HLP-Reform tritt erst 2016 in Kraft

Warendorf (fn-press). Die Reform der Hengstleistungsprüfung wird nicht, wie bisher geplant, zu Beginn des Jahres 2015 in Kraft treten, sondern erst ein Jahr später. Darauf verständigten sich Vertreter der Reitpferde betreuenden Zuchtverbände und des Vereins Deutscher Hengsthalter, die das neue System am Rande der DKB-Bundeschampionate Anfang September in Warendorf diskutierten.

Der Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) will die neue Hengstleistungsprüfungsrichtlinie in seiner Dezembersitzung 2014 verabschieden. Die Rahmenbedingungen sind fixiert und die letzten Diskussionspunkte fast vollständig geklärt: Die Reform der Hengstleistungsprüfung „steht“ also. Für einen Start im kommenden Jahr müsste die zukünftige Hengstleistungsprüfungsrichtlinie nach Verabschiedung im Beirat Zucht ausnahmslos von allen Zuchtverbänden noch bis Ende 2014 in deren Satzungen und Zuchtbuchordnungen übernommen werden. Das ist aber nicht für alle Zuchtverbände möglich. Um den Zuchtverbänden Gelegenheit zu geben, ihre Regelwerke anzupassen und Züchter und Hengsthalter im Rahmen der zumeist im Frühjahr stattfindenden Mitgliederversammlungen rechtzeitig und umfangreich zu informieren, wurde vereinbart, die Reform erst zum 1. Januar 2016 in Kraft treten zu lassen.

Die zukünftige Neukonzeption sieht für Hengste mehrere Wege für den Leistungsnachweis vor: Einerseits über eine 50-tägige stationäre Langprüfung, spezialisiert nach den Disziplinschwerpunkten Dressur oder Springen, und andererseits die Kombination aus 14- oder 15-tägiger Kurzprüfung und einer im Alter von vier und fünf Jahren zu wiederholenden dreitägigen Sportprüfung für Dressur- oder Springhengste. Für vielseitig veranlagte oder hoch im Blut stehende Hengste ist eine Kombination aus Kurzprüfung, Sportprüfung mit Dressur- und Parcoursanforderungen sowie zwei unterschiedlicher Feldprüfungen vorgesehen.
Theodor Leuchten (Ratingen), Vorsitzender des FN-Bereichs Zucht, erklärte: „Die Verschiebung der HLP-Reform auf 2016 ist sinnvoll, denn so haben alle Zuchtverbände ausreichend Zeit, ihre Mitglieder zu informieren und die Regelwerke anzupassen. Außerdem bekommen wir im kommenden Jahr ausreichende Möglichkeit, in Teilbereichen des Reformpaketes, wie der dreitägigen Sportprüfung mit Modellcharakter, Erfahrungen zu sammeln.“

Für 2015 behält das bisherige Hengstleistungsprüfungssystem somit seine Gültigkeit. Allerdings werden ab dem kommenden Jahr die Hengstleistungsprüfungen bzw. Veranlagungsprüfungen nur noch in den vier Stationen Adelheidsdorf, Marbach, Neustadt/Dosse und Schlieckau stattfinden. Außerdem dürfen in diesen vier Prüfstationen ab 2015 weder eigene Hengste noch der Station zur Pacht, Ausbildung oder Beritt zur Verfügung stehende Hengste geprüft werden.

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