Neues von der FN-Tagung aus dem Beirat Zucht

Deckeinsatz von ungeprüften Hengsten

Ein weiterer entscheidender Tagesordnungspunkt im Beirat Zucht war eine neue Regelung für den Deckeinsatz von ungeprüften Hengsten. Ab dem Körjahrgang Herbst 2014 sollen Hengste nur noch dann in das Hengstbuch I eingetragen werden können, wenn sie eine Hengstleistungsprüfung erfolgreich abgelegt oder wenigstens eine Veranlagungsprüfung erfolgreich absolviert haben. Eine entsprechende Regelung wird im Dezember des Jahres in der Zuchtverbandsordnung (ZVO) verankert werden.

Schiedskommission der Tierärzte berufen

Ein weiterer Beschluss des Beirats betrifft die Veterinärstandards bei Körungen. Konkretes Ergebnis einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Zuchtverbände und der Tierärzte ist unter anderem ein einheitliches Formular, mit dem der Eigentümer im Vorfeld der Körung über bei dem jeweiligen Hengst durchgeführte Arthroskopien oder Operationen per Unterschrift informieren und gleichzeitig bestätigen muss, dass der Hengst auch keine Anzeichen von Weben oder Koppen zeigt. Ein einheitliches Protokoll über die klinische Untersuchung der Hengste nach der Vorauswahl zur Körung wird von den zugelassenen Körtierärzten bzw. Körtierärzteteams ausgefüllt. Ein Merkblatt gibt außerdem klare Hinweise für den Tierarzt, wie und wie viele Röntgenaufnahmen für die Körung anzufertigen sind. Der überwiegende Teil der Reitpferde betreuenden Zuchtverbände hatte die harmonisierten Vorgaben direkt umgesetzt. In Münster wurden diese „Veterinärstandards bei Körungen für Deutsche Reitpferdezuchten“ nun noch offiziell verabschiedet. Im Anschluss wurde eine Schiedskommission berufen, die aus fünf Tierärzten besteht. Die Schiedskommission wird bei strittigen Befunden einberufen.

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